Direkt zum Inhalt springen

Was am Wasser gilt

Diese Regeln gelten für Mitglieder und Gäste gleichermaßen, an allen Vereinsgewässern. Sie sind kurz gehalten, damit man sie sich merken kann.

Unser Vereinsgewässer

Der Weiher an der Autobahn

Das gepachtete Gewässer des 1. Hochstädter Angelvereins liegt zwischen der A66 und dem Maintalbad, direkt neben dem Surfsee. Angefahren wird nicht: der Zugang führt über den Rad- und Fußweg ab dem Parkplatz am Maintalbad.

Der Weiher an der Autobahn im Frühjahr: ruhiges Wasser, Bäume am gegenüberliegenden Ufer, vorn zwei Baumstämme am Rand

Heute am Weiher

Steckbrief

Größe
2,7 ha
Tiefe
0,5 bis 2,5 m, tiefste Stelle 3,0 m
Fischarten
Schleie, Hecht, Weißfisch
Zugang
Rad- und Fußweg ab Parkplatz Maintalbad
Parken
Parkplätze am Maintalbad, in großer Zahl vorhanden
Koordinaten
50°08′46,8″ N · 8°49′20,4″ E

Laich- und Schutzgebiet

Der östliche Bereich zwischen Ein- und Auslauf des Gewässers ist Schongebiet. Das Betreten ist verboten. Auch die Montage darf nicht über die gedachte Linie zwischen Ein- und Auslauf ausgelegt werden.

Was hier zusätzlich gilt

  • Anfahren mit Motorfahrzeugen ist verboten, auch zum Be- und Entladen der Ausrüstung.
  • Gefangene Waller und Welse sind generell zu entnehmen.
  • Störe und Graskarpfen dürfen nicht entnommen werden.

Gewässersperren 2026

Weiher an der Autobahn

In diesen Zeiträumen ruht das Angeln am Vereinsgewässer vollständig.

  • bis
  • bis
  • bis
  • bis

Eine rote Boje auf dem Wasser bedeutet ausnahmslos vollständige Sperrung, auch außerhalb dieser Zeiträume. Zusätzliche Sperren gibt der Vorstand durch Aushang bekannt.

Die drei Grenzen, die niemand überschreitet

2

Ruten pro Person

Mehr als zwei Ruten dürfen nicht gleichzeitig geführt werden. Das gilt auch, wenn gerade sonst niemand am Wasser ist.

3

Edelfische am Tag

Höchstens drei Edelfische dürfen pro Tag und Person entnommen werden. Danach wird zurückgesetzt, auch wenn der nächste größer ist.

1 Liter

Futter je Ansitz

Angefüttert wird mit höchstens einem Liter. Was darüber hinausgeht, belastet das Gewässer, ohne den Fang zu verbessern.

Zusätzlich je Kalenderwoche

Neben der Tagesgrenze von drei Edelfischen gilt: ein Hecht und ein Zander je Kalenderwoche. An der Nidda-Teilstrecke und am Ritterweiher in Bad Vilbel sind es außerdem nur zwei Edelfische am Tag statt drei. Ist die Fangbegrenzung erreicht, wird das Angeln für den Tag eingestellt.

Pflichtausrüstung

Diese sechs Dinge gehören an jeden Angelplatz. Fehlt eines davon, wird nicht geangelt. Der Grund ist nicht Bürokratie, sondern der Fisch: Was man nicht messen, lösen oder versorgen kann, sollte man nicht fangen.

  • Erlaubnisscheine und Papiere

    Fischereischein und gültige Vereins- oder Gastkarte, immer am Mann.

  • Kescher

    Aus Stoff oder Kunststoff. Knotenlose Netze schonen die Schleimhaut.

  • Hakenlöser

    Damit der Haken schnell und sauber heraus kommt.

  • Messer

    Für die fachgerechte Versorgung entnommener Fische.

  • Maßband

    Ohne Maß keine Entscheidung über Entnahme oder Zurücksetzen.

  • Schreibgerät

    Für den Fangnachweis, direkt nach der Entnahme ausgefüllt.

Befreundete Vereine

Ein Beitrag, acht Gewässer

Der 1. Hochstädter Angelverein gehört zur AIG Maintal, der Angelinteressengemeinschaft der Maintaler Angelvereine. Fünf Vereine haben ihre Gewässer zur gemeinsamen Befischung freigegeben.

Für unsere Mitglieder heißt das: Mit dem Vereinsausweis und der AIG-Erlaubnis darf an allen acht Gewässern geangelt werden, nicht nur am eigenen. Die AIG-Erlaubnis gilt jeweils für ein Kalenderjahr und nur zusammen mit dem Vereinsausweis.

Was am fremden Gewässer gilt

An jedem Gewässer gelten zusätzlich die Regeln des Vereins, dem es gehört. Sie stehen weiter unten bei den einzelnen Gewässern und in der AIG-Erlaubnis. Wer als Gast an einem fremden Gewässer angelt, hält sich an dessen Sperrzeiten, sonst droht die Gewässersperre.

Die Ansprechpartner der einzelnen Vereine mit Telefonnummer stehen auf dem AIG-Ausweis, den jedes Mitglied mit der Erlaubnis bekommt. Wir veröffentlichen sie hier nicht, weil es private Rufnummern sind.

Die acht Gewässer im Einzelnen

Angaben aus dem Leitfaden zur gemeinsamen Befischung der AIG Maintal und aus der AIG-Erlaubnis für 2026.

Unser Gewässer

Weiher an der Autobahn

1. Hochstädter Angelverein „Großschlag“

Größe
2,7 ha
Tiefe
0,5 bis 2,5 m, tiefste Stelle 3,0 m
Fische
Schleie, Hecht, Weißfisch
Parken
Maintalbad, Zugang über Rad- und Fußweg
Besonderheit
Kein Anfahren mit KFZ. Waller und Welse sind zu entnehmen, Störe und Graskarpfen nicht.

Gemeinschaftsgewässer

Surfsee am Schwimmbad

Allen AIG‑Vereinen offen

Größe
3,1 ha
Tiefe
0,5 bis 2,0 m, tiefste Stelle 3,0 m
Fische
Vor allem Karpfen, dazu Hecht, Barsch, Schleie, Weißfische
Parken
Maintalbad, Zugang über Rad- und Fußweg
Besonderheit
Angelzonen beachten. Vereinsveranstaltungen haben Vorrang. Öffentlicher Grillplatz an der Ostseite. Kein Anfahren mit KFZ.

ASV Maintal 1976

Gartensee am Bahnhof

Bischofsheim

Größe
1,6 ha
Tiefe
1,5 bis 3,5 m
Fische
Hecht, Karpfen, Schleie, Zander, Aal, Barsch, Stör, Weißfische
Anfahrt
Straße „Am Kreuzstein“ stadtauswärts über die Bahnbrücke, dann rechts, ausgeschildert
Besonderheit
Vom 01.02. bis 15.04. sind Blinkern und Angeln mit Köderfischen verboten. Keine Futterboote, kein Anfüttern mit Boilies. Zugang nur über den Hauptparkplatz an der Westseite. Bei Veranstaltungen am See ruht das Angeln.

ASV Dörnigheim

Weiher unter der Hochspannung

Zwischen Hanau und Dörnigheim

Größe
ca. 1,5 ha
Tiefe
durchschnittlich ca. 3 m
Fische
Aal, Barsch, Forelle, Hecht, Karpfen, Schleie, Weißfische, Wels, Zander
Parken
Hohe Tanne (Hanau) oder Sportplatz Dicke Buche, dann zu Fuß oder mit dem Rad
Besonderheit
Alle Karpfen sind ganzjährig gesperrt, ausgenommen Spiegelkarpfen. Raubfischangeln nur außerhalb der Hechtschonzeit. Keine Futterboote. Kein Anfahren mit KFZ, auch nicht zum Ausladen.

ASV Fechenheim/Bischofsheim

Waldsee

Bischofsheim, an der B8

Größe
2,8 ha
Tiefe
2,50 m im Schnitt, Löcher bis 4,00 m
Fische
Hecht, Karpfen, Weißfische, Zander, Welse bis 2,20 m und 45 kg
Parken
am See
Besonderheit
Stark von Spaziergängern genutzt. Angelplatz klein halten, Zelte und Camping verboten. Mit badenden Hunden und Fragen ist zu rechnen.

ASV Fechenheim/Bischofsheim

Gänseweiher

Bischofsheim, am Sportplatz

Größe
2,2 ha
Tiefe
2,50 m im Schnitt, Löcher bis 3,50 m
Fische
Hecht, Karpfen bis 20 kg, Weißfische, Zander, Störe
Parken
am Sportplatz
Besonderheit
Wie am Waldsee: Angelplatz klein halten, Zelte und Camping verboten, viel Publikum.

ASV Bad Vilbel

Nidda‑Teilstrecke

Fließgewässer, Bad Vilbel bis Dortelweil

Länge
ca. 8 km, Breite um 10 m
Strecke
Von der Schutzhütte vor Dortelweil bis zum Einlauf der Kläranlage Bad Vilbel
Fische
Döbel, Flussbarsch, Barbe, Karpfen, Bachforelle, Hecht, Aal, Nase, Weißfische
Parken
Sportplatz Dortelweil, Festplatz und Schwimmbad Bad Vilbel
Besonderheit
Hier gelten 2 Edelfische am Tag, nicht drei. Danach ist das Angeln für den Tag zu beenden. Waten auf Kiesbänken verboten. Stark hochwasseranfällig.

ASV Bad Vilbel

Ritterweiher

Bad Vilbel, Ritterstraße

Größe
kleiner Teich im Stadtgebiet
Tiefe
ca. 1 m, tiefste Stelle etwa 1,5 m
Fische
Karpfen, Hecht, Schleie, Aal, Weißfische
Parken
in den angrenzenden Straßen
Besonderheit
Zugangskarte gegen 50 € Pfand beim ASV Bad Vilbel. Fangbegrenzung wie an der Nidda. Zelte und Schirme verboten. Anfüttern eingeschränkt, höchstens 1 Liter mitführen.

Verbindlich

Die Gewässerordnung

Sie gilt für alle Gewässer der in der AIG Maintal zusammengeschlossenen Vereine. Stand März 2015. Nachfolgend die Punkte in gekürzter Form. Es gilt der Wortlaut der gedruckten Fassung, die jedes Mitglied mit der Erlaubnis erhält.

Gewässerordnung als PDF zum Mitnehmen

  1. Wer angeln darf

    Nur Vereinsmitglieder mit gültigem Jahresfischereischein, Vereinsmitgliedskarte und Gewässerordnung. Am Gewässer der AIG zusätzlich der AIG-Ausweis. Alle Papiere sind mitzuführen. Wer ohne sie angetroffen wird, muss mit einer Gewässersperre rechnen. Bei zweimaligem Verstoß oder behördlicher Anzeige droht der Vereinsausschluss.

  2. Ruten und Köder

    Höchstens zwei Ruten. Systeme, Nachtschnüre und Reusen sind nicht erlaubt. Blut- und Oberflächenköder sind verboten, ausgenommen die Trockenfliege. Lebende Köderfische sind verboten.

  3. Anfüttern

    Nur in geringen Mengen. Nach der Gewässerordnung höchstens ein Liter, der auch nur in dieser Menge am Wasser mitgeführt werden darf. Die AIG-Erlaubnis für 2026 nennt für Köder und Anfütterungsmaterial zusammen maximal ein Kilogramm.

  4. Besatz

    Fische einsetzen und umsetzen darf ausschließlich der Gewässerwart.

  5. Kein Tausch, kein Verkauf

    Gefangene Fische am See zu tauschen, zu verschenken oder zu verkaufen ist nicht erlaubt und hat Gewässersperre oder Vereinsausschluss zur Folge.

  6. Der Angelplatz

    Sauber halten. Offene Feuerstellen sind untersagt. Zigarettenreste und Unrat sind mitzunehmen, auch fremder. Holzgabeln dürfen nicht am Gewässer geschnitten werden. Uferbewuchs darf niemand entfernen. Bei Nichtbeachtung drohen längere Gewässersperren.

  7. Umgang mit dem Fisch

    Gefangene Fische werden mit dem Unterfangkescher gelandet. Hände vor dem Anfassen befeuchten, beim Abhaken vorsichtig verfahren. Verletzte untermaßige Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden und gelten als maßig gefangen. Mindestmaße, Schonzeiten und Fangverbote richten sich nach dem Hessischen Fischereigesetz. Ausnehmen am Gewässer ist verboten.

  8. Fangbeschränkungen

    Drei Edelfische je Angeltag, gleich welcher Art. Zusätzlich gilt nach der AIG-Erlaubnis 2026: je Kalenderwoche ein Hecht und ein Zander. An der Nidda-Teilstrecke und am Ritterweiher sind es zwei Edelfische am Tag. Die Eintragung in die Fangliste ist zwingend und sofort vorzunehmen, mit nicht retuschierbarem Schreibgerät.

  9. Jugendliche

    Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen Inhaber eines Jugendfischereischeins nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln.

  10. Schirme und Schutz

    Zelte und zeltähnliche Gebilde sind verboten. Angemessene Schirme sind zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang gestattet. Im Zweifel entscheidet die Gewässeraufsicht.

  11. Sperren

    Gewässersperren stehen in den Erlaubnispapieren oder werden durch Boje und Aushang angezeigt. Eine rote Boje bedeutet ausnahmslos vollständige Sperrung des Gewässers.

  12. Baden und Boote

    Baden und Schwimmen in den Gewässern ist verboten. Das Befahren mit Booten ist untersagt.

  13. Pflichten und Haftung

    Jedes Mitglied meldet Verstöße, Verunreinigungen und Fischsterben sofort dem Vorstand. Den Anweisungen der Gewässeraufsicht ist Folge zu leisten. Die Fischerei geschieht auf eigene Gefahr, der Verein übernimmt keine Haftung. Wer die Bestimmungen nicht beachtet, handelt ordnungswidrig und kann nach § 10 HFG mit einem Bußgeld belegt werden.

In einem Satz

Zwei Ruten, höchstens drei Edelfische am Tag, davon je Woche nur ein Hecht und ein Zander, höchstens ein Liter Futter, und die sechs Ausrüstungsteile vollständig dabei.

Bist du unsicher, ob eine Regel auf deinen Fall zutrifft, frag lieber einmal zu viel. Der Gewässerwart und die Geschäftsstelle antworten beide.

Frage an den Verein