Sie gilt für alle Gewässer der in der AIG Maintal zusammengeschlossenen
Vereine. Stand März 2015. Nachfolgend die Punkte in gekürzter Form. Es
gilt der Wortlaut der gedruckten Fassung, die jedes Mitglied mit der
Erlaubnis erhält.
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Wer angeln darf
Nur Vereinsmitglieder mit gültigem Jahresfischereischein,
Vereinsmitgliedskarte und Gewässerordnung. Am Gewässer der AIG
zusätzlich der AIG-Ausweis. Alle Papiere sind mitzuführen. Wer ohne
sie angetroffen wird, muss mit einer Gewässersperre rechnen. Bei
zweimaligem Verstoß oder behördlicher Anzeige droht der
Vereinsausschluss.
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Ruten und Köder
Höchstens zwei Ruten. Systeme, Nachtschnüre und Reusen sind nicht
erlaubt. Blut- und Oberflächenköder sind verboten, ausgenommen die
Trockenfliege. Lebende Köderfische sind verboten.
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Anfüttern
Nur in geringen Mengen. Nach der Gewässerordnung höchstens ein
Liter, der auch nur in dieser Menge am Wasser mitgeführt werden
darf. Die AIG-Erlaubnis für 2026 nennt für Köder und
Anfütterungsmaterial zusammen maximal ein Kilogramm.
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Besatz
Fische einsetzen und umsetzen darf ausschließlich der Gewässerwart.
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Kein Tausch, kein Verkauf
Gefangene Fische am See zu tauschen, zu verschenken oder zu
verkaufen ist nicht erlaubt und hat Gewässersperre oder
Vereinsausschluss zur Folge.
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Der Angelplatz
Sauber halten. Offene Feuerstellen sind untersagt. Zigarettenreste
und Unrat sind mitzunehmen, auch fremder. Holzgabeln dürfen nicht
am Gewässer geschnitten werden. Uferbewuchs darf niemand entfernen.
Bei Nichtbeachtung drohen längere Gewässersperren.
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Umgang mit dem Fisch
Gefangene Fische werden mit dem Unterfangkescher gelandet. Hände
vor dem Anfassen befeuchten, beim Abhaken vorsichtig verfahren.
Verletzte untermaßige Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden und
gelten als maßig gefangen. Mindestmaße, Schonzeiten und Fangverbote
richten sich nach dem Hessischen Fischereigesetz. Ausnehmen am
Gewässer ist verboten.
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Fangbeschränkungen
Drei Edelfische je Angeltag, gleich welcher Art. Zusätzlich gilt
nach der AIG-Erlaubnis 2026: je Kalenderwoche ein Hecht und
ein Zander. An der Nidda-Teilstrecke und am Ritterweiher
sind es zwei Edelfische am Tag. Die Eintragung in die Fangliste ist
zwingend und sofort vorzunehmen, mit nicht retuschierbarem
Schreibgerät.
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Jugendliche
Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen Inhaber eines
Jugendfischereischeins nur in Begleitung eines volljährigen
Fischereischeininhabers angeln.
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Schirme und Schutz
Zelte und zeltähnliche Gebilde sind verboten. Angemessene Schirme
sind zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang gestattet. Im
Zweifel entscheidet die Gewässeraufsicht.
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Sperren
Gewässersperren stehen in den Erlaubnispapieren oder werden durch
Boje und Aushang angezeigt. Eine rote Boje bedeutet ausnahmslos
vollständige Sperrung des Gewässers.
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Baden und Boote
Baden und Schwimmen in den Gewässern ist verboten. Das Befahren mit
Booten ist untersagt.
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Pflichten und Haftung
Jedes Mitglied meldet Verstöße, Verunreinigungen und Fischsterben
sofort dem Vorstand. Den Anweisungen der Gewässeraufsicht ist Folge
zu leisten. Die Fischerei geschieht auf eigene Gefahr, der Verein
übernimmt keine Haftung. Wer die Bestimmungen nicht beachtet,
handelt ordnungswidrig und kann nach § 10 HFG mit einem Bußgeld
belegt werden.